Integrationsfachkraft mit Fachkräftegebot (m/w/d) Hansestadt Demmin

Integrationshelfer:in
Demmin
39
AZ: dm-002-i

Das Evangelischen Schulzentrum Demmin „Katharina von Bora“, sucht ab sofort eine Integrationsfachkraft mit Fachkräftegebot als Unterrichtsbegleitung und Unterstützung.
Das Evangelische Schulzentrum:
• inklusive Schule
• reformpädagogisches Schulkonzept
• ein Ort voller Leben und Lernen
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Team, Kindern und Eltern
• mehr zu uns: www.evangelischesschulzentrum-demmin.de

 

Ihre Aufgaben:

• Unterstützung und Begleitung der Schüler:innen während des Unterrichts als Schulbegleitung
• Begleitung der Kinder beim selbstständigen Lernen gemäß des reformpädagogischen Schulkonzepts
• Mitwirkung bei der Umsetzung fächer- und jahrgangsübergreifender Bildungsangebote
• Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen Fachpersonen zur optimalen Förderung der Schüler:innen
• Vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit den Eltern

Ihr Profil:

• Abgeschlossene Ausbildung gemäß der Landesrahmenvereinbarung Anlage 2 (z.B. Heilerzieher:in, Erzieher:in, Sozialassistent:in)
• Interesse an fächer- und jahrgangsübergreifendem Unterricht
• Fähigkeit und Bereitschaft, Kinder beim selbständigen Lernen zu unterstützen
• Offenheit für fachliche und persönliche Weiterbildung

Wir bieten:

• interessanten Arbeitsplatz bei einem großen evangelischen Schulträger
• Vergütung nach TV KBL (analog TVL) und kirchlicher Zusatzversorgung
• Reduziertes Schulgeld für eigene Kinder

Bewerbung an: schulleitung@dmesdn.de

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!
Ansprechpartner Schule: Jörg-Uwe Braun schulleitung@dmesdn.de
Ansprechpartnerin Bewerbungsverfahren:
Marén Kirschner 0385/ 555706-11 bewerbung@esdn.de

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Wir über uns

Die Schulstiftung der Nordkirche ist Trägerin von Schulen, Horten und Kita an 20 Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (18) und Schleswig-Holstein (2). Wir beschäftigen knapp 500 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen findest du hier www.esdn.de.

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität und Behinderung.

Bewerber:innen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein.