BFD oder FSJ (m/w/d) für die Gemeinschaftsschule in Neubrandenburg gesucht
Unsere Schule in Neubrandenburg hat für das Schuljahr 2024/2025 eine Stelle für eine:n Freiwillige:n zu vergeben. In unserer Schule lernen Kinder und Jugendliche von der 1. bis zur
12. Jahrgangsstufe. Erlebe ein spannendes Jahr mit uns.
Die eva:
- etablierte Schule
- Klassenstufe 1 bis 12
- abwechslungsreiches Leben in Neubrandenburg
- familienfreundliche Stadt
- umgeben von der Schönheit der Mecklenburgischen Seenplatte und Naturschutzgebieten
Dein Job:
- unterstütze unser Schulteam im Unterricht, in den Pausen und im Ganztag
- hin- und wieder brauchen wir auch Hilfe im Büro
- deine Kreativität für die Arbeit mit unseren Schülerinnen und Schülern
Du:
- bist 18 Jahre oder älter
- hast Zeit für einen spannenden Job
- hast Freude, Kinder beim Lernen zu begleiten
- kannst dir vorstellen, in allen Bereichen einer Schule zu arbeiten
- bist neugierig und offen Schule anders zu gestalten
Wir bieten:
- einen interessanten Arbeitsplatz bei einem großen evangelischen Schulträger
- viel Freiraum für deine Ideen
- eine feste Einbindung in unser Team
- ein unvergessliches Jahr an unserer Schule
Bewerbung an: schulleitung@nbesdn.de
Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!Wir über uns
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit Sitz in Schwerin ist Träger von Schulen und Horten und einer Kita an 20 Standorten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (18) und Schleswig-Holstein (2). Wir beschäftigen knapp 500 Mitarbeiter:innen und sehen unsere Verantwortung in der Bildung, Erziehung und Entwicklung unserer Kinder nach reformpädagogischer Methodik und Didaktik und auf Basis einer christlichen Werteorientierung und tragen somit zum Bildungspluralismus maßgeblich bei.
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehende Auslagen können wir leider nicht erstatten. Wir schätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität und Behinderung. Bewerber:innen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein.